Bildungsscheck 2.0 in NRW für berufliche Weiterbildung ist gestartet

Beitrag vom: 4. Februar 2026

Der Bildungsscheck 2.0 für berufliche Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen ist gestartet. Seit Anfang Februar können Bürger den Bildungsscheck bequem online beantragen.

Der Bildungsscheck 2.0 richtet sich an Einzelpersonen mit Wohnsitz in NRW. Gefördert werden Personen mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 50.000 Euro (bei zusammen veranlagten Ehepaaren bis zu 100.000 Euro). Die Förderung beträgt 50 % der Weiterbildungskosten, maximal 500 Euro. Gefördert werden berufsbezogene Weiterbildungen, die der beruflichen Kompetenzentwicklung dienen. Die Antragstellung ist einmal pro Kalenderjahr möglich.

Die Antragstellung erfolgt über das ESF-Online-Portal (https://esf-online.nrw.de/esf-portal/authenticate.do). Für den Antrag werden ein Einkommenssteuerbescheid (nicht älter als zwei Jahre), eine Teilnahmebestätigung (Vordruck wird im Portal bereitgestellt) sowie die Rechnung des Weiterbildungsanbieters benötigt.

Bei Fragen oder komplexen Förderfällen steht die G.I.B. NRW unter 02041 767555 oder per Mail an bildungsscheck@gib.nrw.de zur Verfügung. Die Servicezeiten sind Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr sowie Freitag von 8 bis 14 Uhr.

Weitere Informationen finden Interessierte auf https://www.weiterbildung.nrw.de/buergerinnen/finanzierung/bildungsscheck-2 oder https://www.mags.nrw/bildungsscheck.